Amtliche Vorstände im Dorfe

Es gab einen Kirchenvorstand, einen Gemeindevorstand und einen Schulvorstand.

Nach der Instruktion von 1848, dem Revolutionsjahr, hatten die beiden Kirchenvorsteher folgende Aufgaben: Verwaltung des Kirchenvermögens, Einziehung der Steuern, Vermieten der Kirchensitze und Erhaltung der kirchlichen Gebäude. Nach der neuen Gemeindeverordnung von 1850 soll ein Gemeindekirchenrat gebildet werden, der mindestens 4 weltliche Mitglieder unter Vorsitz des Pfarrers hat. 1866 gehörten diesem Rat an Schulze Hoffmann, Andreas Aderhold als Rendant, John und Lange. 1880 kommt zum Kirchenrat die kirchliche Vertretung mit 12 Mitgliedern, von denen alle drei Jahre 6 ausscheiden. Nach dem ersten Weltkrieg bestand die Kirchenvertretung aus 24 Mitgliedern. 1936 ist nur noch ein vierköpfiger Kirchenrat vorhanden.

Der Schulvorstand bestand 1829 aus dem Ortspfarrer, dem Schulzen und zwei Gemeindegliedern. Der Lehrer gehörte nicht dazu. 1886 hatte er ebenfalls 4 Mitglieder, das waren der von Karlsburg, Kunze, Peter und Kersten. Später waren es 8.

Die politische Gemeinde wurde 1817 von 5 Männern verwaltet: dem Schultheiß (= Schulden heischenden = Steuern einfordernden) Kaps, den zwei Geschworenen Reinshausen und R. Hoffmann und den zwei Vorstehern Heckerodt und G. Hoffmann. Später hatte der Schulze außer zwei Schöffen noch 8 Vertreter zur Seite.

1775 riß ein Hochwasser der Helme die Landstraßenbrücke zwischen Sundhausen und Nordhausen weg. Erst 1782 war sie wieder aufgebaut.

1807 kommt Sundhausen politisch, als zum Amt Heringen zählend, zum Königreich Sachsen, das mit dem Frankreich Napoleons verbündet war, und muß Kriegssteuern zahlen:

ein Brauhof zahlt 3 Taler 10 Groschen,
ein Hintersättlerhaus 1 Taler 12 Groschen
jeder Hausgenosse 11 Pfennig.
Von jeder Hufe Land sind jährlich 3 Taler 18 Groschen zu zahlen.

Die jungen Männer müssen sich in Heringen stellen, die Ausgehobenen unter Leutnant von Biela in die sächsische Armee eintreten.