Noch weiteres über alte Gerichtsakten

Einen „Duden“, d.h. eine anerkannte deutsche Rechtschreibung gab es vor Gründung des deutschen Kaiserreiches (1871) noch nicht. Jeder schrieb mehr oder weniger nach Gutdünken, und das sah dann in den alten Mayerschen Gerichtsakten so aus:

baar, nochmahls, alhier, Bedürfniß, Begräbniß, Brod, Entgeld, bey, beyde, Heyrath, Eigenthum, Thaler, Theil, Antheil, vertheilen, gebethen, das Guth, iedoch, es giebt, nehmlich, das Büchelgen (kl. Buch), uiberdies, Hauß, wißen, Erbkauf Contract, Pflanzen Fleck, Herren Gefälle, Hintersattler Häuser, Kauf Summe, Spezial Vormund, Kauf-Gelder, heraus geben, Begräbniß-Kosten, „die gebethene Confirmation ist Amtswegen Kraft dieses ertheilet“.