Die Inflation 1921 bis 1923

Hauptlehrer Kantor Bischof führte die Kirchenkasse. Aus ihr ist zu ersehen, daß im September 1921 für die Feuerversicherung von Kirche und Pfarre das Achtfache des bisherigen Betrages als Versicherungsprämie gezahlt werden mußte. Dafür wurden für alle Kirchen- und Pfarräcker 200 % Pachtzuschlag gefordert. Der Kirchendiener erhielt an Lohn für Februar 1922 1000 M, für Juli des gleichen Jahres 6000 M und für April des nächsten Jahres 30000 M. Das Läuten kostete im Mai 1922 bei Trauungen 25 M, bei Taufen 15 M und bei Beerdigungen 5 M, aber im März 1923 das Doppelte. An Kirchensteuer wurde 1922 nur 1 % erhoben, allerdings von einer staatlichen Einkommenssteuersumme der Gemeindeglieder von 2 013 795 Mark = 20 137 M. Als man sich durch die Erhöhung der Zahlungen nicht mehr zu helfen wußte, setzte man Naturalien fest nach der Wirtschaftsweise des Mittelalters. So betrug der Pacht für Kirchenland ab Oktober 1923 je Morgen 1 ½ Zentner Weizen, für Pfarrland 1 Zentner Roggen. Für Acker in Sundhäuser Flur forderte man 2 Zentner Weizen. Die Landwirtschaftskammer verlangte eine außerordentliche Notumlage von 584 812 920 M, zahlbar bis 26.9.1923. Inflationsgeld von 1923 Die Kirche nahm dazu eine Hypothek von 600 Millionen auf und legte den Pächtern diese Schuld auf. Wer im Herbst einer Trauung in der Kirche beiwohnen wollte, sollte dafür 100 000 M zahlen; auch das Geläut zur Trauung sollte soviel kosten, Taufgeläut 50 000 und ein Taufschein 30 000 M.

Endlich machte die neue Rentenmark dem Spuk ein Ende. Am 25.11.1923 wurde der Wert des Pfarrhauses auf 13 830 und der des Kirchengebäudes auf 54 690 Goldmark festgesetzt. Das Hochzeitsgeläut kostete wieder eine Mark, das Taufgeläut 30 Pfennig und das Eintrittsgeld zu einer Trauung 10 Pfennig. An Ackerpacht dürfen zunächst nur 40 %, ab April 1924 75 % der Friedenspacht erhoben werden.