Abschrift Nr. 65 des Notars der Regierung Verhandelt Nordhausen, den 30.3.1889.
Vor dem unterzeichneten zu Nordhausen wohnenden Notar im Bezirk des Königlichen Oberlandesgerichts zu Naumburg an der Saale Vincenz Slawyk erschienen heute, dem Notar von Person und als dispositionsfähig bekannt: 1. der Landwirt Christoph Schwarzkopf. 2. dessen Ehefrau Wilhelmine Schwarzkopf geborene Jacob, beide in Sundhausen, und gaben folgende Schuld- und Pfandverschreibung zu Protokoll, welche nach dem Vortrage der Erschienenen dahin niedergeschrieben wurde: Von der Kirche St. Laurentii zu Sundhausen haben wir die Summe von dreitausend – 3000 – Reichsmark als Darlehn aufgenommen. Indem wir über den baren und richtigen Empfang dieses Darlehns unter Verzichtleistung auf die Einrede des nicht oder nicht vollständig empfangenen Geldes hierdurch quittieren, verpflichten wir uns: 1. dasselbe vom 1.4.1889 ab mit 4¼ % auf das Jahr zu verzinsen und die Zinsen in vierteljährlichen Raten am 1.7., am 1.10., am 1.1. und am 1.4. jeden Jahres kostenfrei an die Kirchenkasse zu entrichten; 2. die Rückzahlung des Darlehns mit etwa rückständigen Zinsen und den Kosten 3 Monate nach erfolgter Aufkündigung, welche der Darleiherin jederzeit, uns aber erst nach Ablauf der nächsten 5 Jahre zustehen soll, an die Kirchenkasse zu Sundhausen zu bewirken; 3. sofern wir mit der Abführung einer Zinsrate über 4 Wochen nach dem Verfalltage im Rückstand sein sollten, nicht nur die verfallene Zinspost nach dem fünfprozentigen Zinsfuße vom ganzen Kapital zu entrichten, sondern auch auf Verlangen der Gläubigerin das Kapital selbst sofort zurückzuzahlen; 4. die Feuerversicherung der mitverpfändeten Gebäulichkeiten in der Höhe von mindestens 2200 Mark aufrechtzuerhalten und darüber, daß solches der Fall, der Gläubigerin jederzeit den Nachweis zu liefern; und endlich 5. für den Fall der Ausklagung von Kapital oder Zinsen alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, auch diejenigen, welche nach dem Gesetze dem Kläger zur Last fallen, zu tragen und zu ersetzen. – Zur Sicherstellung der Darleiherin für Hauptstamm, Zinsen und Kosten verpfänden wir derselben das zu Sundhausen unter Nr. 12 belegene Wohnhaus (heute Rinne Nr. 2) nebst Nebengeäuden und Garten, sowie den Ackerplan Nr. 55 in Sundhäuser Gemarkung nebst allen Zubehörungen, eingetragen im Grundbuche von Heringen, Band 33 Artikel 2, indem wir die Gewährung erster Hypothek ausdrücklich zusichern, und unterwerfen uns der sofortigen Zwangsvollstreckung. Demgemäß bewilligen und beantragen wir folgende Eintragung in das Grundbuch der verpfändeten Grundstücke: 3000 Mark, mit Buchstaben dreitausend Reichsmark, Darlehn mit 4 ¼ Prozent aufs Jahr vom 1.4.1889 ab in vierteljährlichen gleichen Raten am 1.7., am 1.10., am 1.1. und am 1.4. an die Kirchenkasse zu Sundhausen zu zahlenden vorbedungenen Zinsen sowie mit den gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, auch denjenigen, welche im Falle der Ausklagung von Kapital und Zinsen nach dem Gesetze dem Kläger zur Last fallen, kündbar mit einer dem Schuldner vor Ablauf der ersten 5 Jahre nicht zustehenden dreimonatlichen Frist, fällig bei einer über 4 Wochen verzögerten Zinszahlung, sofort vollstreckbar und rückzahlbar bei der Kirchenkasse Sundhausen für die Kirche St. Laurentii zu Sundhausen aus der Urkunde vom 30.3.1889. – Wir beantragen, vollstreckbare Ausfertigung dieser Urkunde der Gläubigerin zu erteilen.
Vorstehende Verhandlung wurde in Gegenwart des Notars und der demselben bekannten und befähigten Instrumentszeugen: A) des Kutschers Wilhelm Gast, B) des Brenners Karl Erbsmehl, beide in Nordhausen, denen allen dreien nach eines jeden Versicherung und der vom Notar gewonnenen Überzeugung keines der Verhältnisse entgegensteht, welche nach § 5 bis 9 des Gesetzes vom 11.7.1845 von der Teilname an dieser Verhandlung ausschließen, den Erschienenen laut vorgelesen, von ihnen genehmigt und eigenhändig unterschrieben.
Wilhelmine Schwarzkopf geborene Jakob
Christoph Schwarzkopf
Wir, Notar und Zeugen, attestieren, der Notar, daß vorstehende Verhandlung so, wie sie niedergeschrieben, wirklich stattgefunden, der Notar und die Zeugen, daß sie in unserer Gegenwart den Beteiligten laut vorgelesen, von ihnen genehmigt und wie vorsteht, eigenständig unterzeichnet worden ist. Wilhelm Gast. Karl Erbsmehl. Vincenz Slawyk. – Vorstehende, in das Notariatsregister des Jahres 1889 unter der Nr. 65 eingetragene Verhandlung wird hiermit einmal für die Kirche St. Laurentii zu Sundhausen ausgefertigt.
Sundhausen den 30.3.1889.
Der Königliche Notar Vincenz Slawyk
Liquidation: Das Objekt beträgt 3000 M.
1. Die Gebühren betragen nach §6 des Gesetzes und nach §16 des Tarifs vom 10.5.1851
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7,00 M
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2. Stempel zur Ausfertigung
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2,50 M
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3. Zeugengebühren
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1,00 M
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4. Schreibgebühren und Porto
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1,00 M
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Sa.
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11,50 M
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Der Notar Slawyk