der erste von 1857:

„Hinsichtlich der Orgel- und Glockenreparatur berichte ich dem Hochwürdigen Konsistorium folgendes: Die hiesige Kirche besitzt seit Menschengedenken eine halbe Hufe Land, die dem Pastor Müller als Gehaltszulage überlassen war. Die Kirche hatte nur 18 bis 20 Taler Einnahme aus dem Ertrag eines 150 Taler Kapitals und dem Klingelbeutel. Bei diesen geringen Einkünften übernahm die Gemeinde die Lasten, wo die Kirchenkasse versagte. Die halbe Hufe sind aber der Kirche zurückgegeben, dazu noch eine viertel Hufe Mietland dazuerworben, so daß 200 Taler Einnahme entstand. Daher zieht sich die Gemeinde von den Kosten der Kirche zurück, da sie gegenwärtig viel Abgaben durch Ablösung, Reparation und Helmeregulierung hat, wodurch manches Familienbedürfnis zurückgedrängt wird. Auch ist zu erwähnen, daß ein neuer Schullehrer an Stelle des alten verbrauchten angestellt werden muß, was nicht unbedeutenden Aufwand bringen wird. Aus diesen Gründen verweigert die Gemeinde die Kosten für Glocken und Orgel.“ – Die Behörde gewährte die Kostendeckung aus der Kirchenkasse.