In früheren Zeiten spielten die Hirten eine Rolle im Dorfe. 1685 ist Gänsehirte Andreas Wyrn, Schweinehirte Jakob Vietz und Kuhhirte Bartholomäus Schulze. Die Gutshöfe hatten ihre eigenen Schafmeister und Schafknechte. Eine bekannte Schäferfamilie war die Langesche. Die Hirten hatten meist noch Unterhirten. So erschein ein Adam Rupp als Unterhirt. Neben dem Schafmeister stehen Schäfer und Schafknechte oder Schafburschen in des Meisters Behausung. Das Hirtenhaus war später das Armenhaus des Dorfes.
Am 31.10.1936 feierte Schafmeister Christian Schneider Goldene Hochzeit. Er hatte in Buchholz geheiratet und wohnte in Agnesdorf, Bielen und Himmelgarten. 1906 kam er nach Sundhausen, wohnte zuerst in der alten Schäferei neben der Pfarre, erwarb dann Grundstück Schulstraße Nr. 11 und 12 und ließ dort 1930 für sich und seine Söhne ein stattliches Wohnhaus als Doppelhaus errichten.
Früher hielt das Dorf einen Gemeindebullen. 1839 wurde ein solcher vom Schulzen Benkenstein auf 6 Jahre vergeben. Die Bullenhalter erhielten als Lohn oder Bezahlung die Nutzung des in der Eberlache liegenden Ackerstückes, das auf dem Gespanne liegende Wiesenstück und dazu jährlich 15 Taler bar. – Seit 1822 waren es die Gutsbesitzer, die den Bullen und den Eber abwechselnd hielten, und wenn das Jahr um war, wurden 15 Taler auf die Kuh- und Sauenhalter verteilt. Das wurde 1840 geändert. Bullenland und Bullenwiese wurden für 25 Taler 5 Silbergroschen an Meister Andreas Heseler verpachtet. Diese Pachtsumme erhielten die Tierhalter und dazu noch so viel Futtergeld, daß im ganzen 50 Taler herauskamen. Jeder Gutsbesitzer und Hintersasse sollte die Tiere 2 Jahre halten. Diesen Kontrakt unterschrieben die 6 Gutsbesitzer Prophet, Becker, von Bila, John, Engelmann und Schellhoß, dazu 20 Hintersassen, das waren die Bauern mit Kühen.
Demnach gab es im Dorfe ohne die Karlsburg 26 Hofbesitzer, 1834 gab es schon 51 Wohnhäuser. 1850 werden in Sundhausen 59 Hausbesitzer genannt.
Seit 1831 arbeitete man an einer Neuaufteilung des Landbesitzes, Separation genannt. Die Hutungsrechte wurden abgelöst, die Holzbestände ausgeglichen. Diese Separation wurde 1844 abgeschlossen.
Es war damals Sitte, daß nach dem Abernten der Getreidefelder die armen Leute 3 bis 5 Tage lang Ähren lesen durften und daß dann auf den Stoppelfeldern vom Gemeindehirten zuerst Gänse und Schweine und zuletzt Rinder und Schafe gehütet wurden.
1874 wurden Brot und Wurst als Abgaben in Geld umgewandelt.