Im 17. Jahrhundert gab man den Kindern meist 2 bis 6 Paten, nur die unehelichen Kinder erhielten 24 Paten, und zwar 12 männliche und 12 weibliche. 1710 wurde folgende Verordnung aus dem Hochgräflichen Gemeinschafts-Konsistorio „unter dem 10.Dezember erlassen, wo ausdrücklich befohlen ist, daß bei ehelichen Kindern nicht mehr als 3 und durchaus nicht 4 Gevattern zu nehmen sind, bei Huren und Unehelichen nicht mehr als 5 geboten sind. Der Adel aber und militärische Personen, so noch wirklich im Dienste stehen, behalten ihre Freiheit.“
Die Paten wurden oft im Kirchenbuch schön betitelt: So waren 1709 in der Pfarrtaufe Pate „die wohlehrbare treufleißigen Pfarrers zu Bielen vielgeliebtes Eheweib.“