Gebühren für kirchliche Handlungen um 1780

Damals waren die Pfarrer auf Gebühren für ihre kirchlichen Handlungen angewiesen. Es waren zu zahlen für eine Trauung 3 Groschen, für eine Taufe eine Mahlzeit, für die Einsegnung einer Wöchnerin ein Groschen, für das Begräbnis eines Erwachsenen 3 Groschen, für das eines Kindes ein Groschen 6 Pfennig.

Aus dem Jahre 1721 aber heißt es, der Pfarrer habe für eine Trauung 1 Taler 8 Groschen erhalten, weil er nicht das übliche Schnupftuch und die Zitrone erhalten habe.

1782 wurde in Sundhausen ein Paar getraut, wo der Bräutigam aus Frankenhausen und die Braut aus Nordhausen kamen. Beide wollten durch die Verlegung der Trauung den Brautputz und die übrigen Hochzeitsfestausgaben sparen, was ihnen gewiß auch gelang. – Im Sommer diesen Jahres fand man im Dorfe ein ausgesetztes kleines Kind. Wer sich seiner annahm, wird nicht berichtet, wohl aber, wer bei der Taufe dieses Kindes Pate stand. Es waren die Frauen des Pastors, des Kantors und des Schultheißen. – Bei der Mühle wurde eine Leiche angeschwemmt, die schon geraume Zeit im Wasser gelegen haben mußte. Man erkannte darin einen vor zwei Jahren verschwundenen Nordhäuser namens König. Man verscharrte sie auf dem Sande am Wasser. –