Zum Andenken an die Lutherische Reformation 1517 hatten die jungen Sundhäuserinnen zur Feier des 300. Reformationsfestes am 31.10.1817 eine Fahne gestiftet. Sie sollte in der Kirche aufbewahrt, bei festlichen Aufzügen benutzt und an Festtagen in der Kirche entfaltet werden. Nach einem Revers (schriftliche Erklärung) sollte sie für alle Zeiten den jungen Burschen gehören. Beim Vogelschießen 1824 wollten die Burschen nun die Fahne im Festzug durchs Dorf tragen. Das wurde ihnen aber verwehrt, weil sie nur für kirchliche Feste bestimmt wäre. Da holten sie sich nach dem Nachmittagsgottesdienst die Fahne ohne Erlaubnis des Pfarrers aus der Kirche. Die beiden Burschen hießen Becker und König. Viele Gemeindemitglieder waren darüber empört, und man reichte eine Beschwerde bei der Kommission für kirchliche Angelegenheiten im Amte Heringen ein. Am 30.9.1824 wurde dort verfügt, die Fahne solle nur zu religiösen Festen von den Jünglingen benutzt und an den kirchlichen Festtagen an einem schicklichen Platze in der Kirche zur Zierde aufgehängt werden. Sie scheint bis gegen Ende des 19. Jahrhunderts benutzt worden zu sein. Über ihren Verbleib ist nichts bekannt. 1826 wurde in der Gemeinde eine neue preußische Kirchenagende, d.h. Gottesdienstordnung eingeführt. Sie enthielt viele musikalische Beilagen. Kantor Schmelzer d.h. der Lehrer übte sie mit seinem Adjuvantenchor, d.h. mit seinen Sangeshelfern „mit Fleiß“ ein.
1830 hatte Sundhausen 390 Einwohner, es wurden 9 Kinder geboren, 3 Trauungen fanden statt, es starben in dem Jahre 4 Personen. Das Dorf hatte 51 Wohnhäuser, 30 vorschulpflichtige Kinder und 64 Schulkinder.
1838 wurde die alte Kirchenorgel noch einmal gründlich repariert. Sie stand auf der zweiten Empore, also hoch oben im Kirchenraum. Beschaffung und Unterhalt von Glocken und Orgel war früher Sache der Gemeinde, d.h. die Kosten dafür wurden von der Gemeindekasse getragen.
1857 wurde die kleine, zweieinhalb Zentner (125kg) schwere Glocke vom Glockengießer Engelke aus Halberstadt für 83 Taler umgegossen.