Die Königlich Preußische Kommission zur Gräflich Stolbergischen Verwaltung der Kirchen und Schulen in den Ämtern Kelbra und Heringen schreibt 1821 an den Pastor Müller in Sundhausen:
„Es hat sich die Gemeinde Sundhausen endlich dahin erklärt, daß sie unserem Willen gemäß handelt, die Kirchenstühle, welche seit 1793 nicht gelöst und durch Absterben der damaligen Besitzer als erledigt zu erachten sind, mit 6 Silbergroschen jeden neu zu lösen. Wir machen ihnen solches bekannt mit der Aufforderung, unverzüglich ein genaues Register der verlösbaren Weibersitze anfertigen zu lassen, in welchem die Nummern des Sitzes, Vor- und Zuname der Inhaber und Datum, wann der Sitz gelöst ist, genau aufgeführt werden. Hiernach haben Sie von jeder Person, die seit 1793 ihren jetzt innehabenden Sitz requiriert (= beschlagnahmt), aber noch nicht gelöst hat, 6 Silbergroschen gegen Quittung einzuziehen. Die älteren Reste, welche durch Saumseligkeit nicht eingegangen sind, werden nicht weiter in Anforderung genommen.“
Noch am 17.4.1895 schreibt das Konsistorium:
„Eine Fürsorge für Erhaltung der Kirchensitze ist Recht und Pflicht der Gemeinde, das liegt im Interesse des kirchlichen Lebens, gerade um den ärmeren Klassen dadurch den Besuch des Gottesdienstes zu erleichtern.“