Pfarrer Müller schrieb an den Landrat in Sangerhausen: Mit allgemeinem Beifall ist am Sonntag nach Ostern die neue Kirchenagenda (Gottesdienstordnung) eingeführt. Dem hiesigen Schullehrer und Kantor Schmelzer muß ein großer Teil des Befalls über die schöne Feier zugeschrieben werden, weil er einige Wochen vorher mit vieler Geschicklichkeit den Sängerchor eingeübt hatte. Der sonntägliche Gottesdienst würde an Feierlichkeit verlieren, wenn der Sängerchor zurücktreten würde. (Er sang jeden Sonntag die Liturgie und Festtags besondere Lieder.) Er fordert aber alljährlich 12 bis 16 Taler aus der Kirchenkasse. Schulknaben, die zur Ausführung der Chöre fähig wären, sind hier nicht vorhanden; es müssen Männerstimmen gebraucht werden. Ich bitte, dem besagten Sängerchor die Kleinigkeit aus der Kirchenkasse bewilligen zu wollen. – Das Gesuch wurde genehmigt.
Der kirchliche Sängerchor 1826
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