Das sind Gebühren, die die Pfarrstelle für Amtshandlungen auferlegte. Sie spielten früher in Kirchen- und Schulrechnungen eine Rolle. Etwa um 1830 sahen sie so aus:
Brautleute im Kranze hatten dem Pfarrer 25 Silbergroschen, dazu eine Zitrone und ein Brauttuch, dem Kantor 16 Silbergroschen 3 Pfennig und ebenfalls eine Zitrone und ein Tuch zu zahlen.
Brautleute ohne Kranz zahlten dem Pastor einen Taler 20 Silbergroschen, dem Kantor einen Taler 8 Silbergroschen 9 Pfennig, keinem aber Zitrone und Tuch. Für das Aufgebot bekam der Pastor 7 Silbergroschen 6 Pfennig, für eine Taufe 12 Silbergroschen 6 Pfennig und eine Zitrone vom Vater des Kindes oder 2 Silbergroschen 6 Pfennig von jedem Paten. Der Kantor erhielt für eine Taufe mit drei Gevatterbriefen, die er auf vorgedruckten Karten als Einladung an die Paten ausschrieb und die von der Hebamme gegen eine Entschädigung ausgetragen wurden, 15 Silbergroschen. Der Schreiber dieser Zeilen hört heute noch die alte Hebamme Rumpf bei solchem Postgange um 1930 zu den Kindeseltern sprechen: „Wutte mich kai Gäld gäbbe?!“ Bei unehelichen Kindern standen dem Pfarrer 1 Taler und eine Zitrone, dem Kantor 1 Taler 2 Silbergroschen 6 Pfennig zu. Für das Begräbnis einer „öffentlichen Leiche“ erhielt der Pastor 1 Taler und ein „Leichhuhn“ (Lege- oder Leichenhuhn) oder 5 Silbergroschen, der Kantor 1 Taler 2 Silbergroschen 6 Pfennig. Das Begräbnis eines Kindes in der Stille kostete an den Pastor 8 Silbergroschen 9 Pfennig, das Begräbnis eines Armen 10 Silbergroschen. Bei Verstorbenen, die Grundbesitz hinterließen, mußte stets die öffentliche Leichengebühr gezahlt werden, auch wenn das Begräbnis in der Stille ohne Zeremonie geschah. Die „öffentliche Leiche“ wird immer vom Pfarrer, vom Kantor und von der Schuljugend abgeholt. Vor dem Trauerhause singen die Kinder einen Choral, meist „Wer weiß, wie nahe mir mein Ende“. Auf dem Wege zum Friedhof singen sie: „Nun lasset uns den Leib begraben“ und an der Gruft: „Jesus meine Zuversicht und mein Heiland, ist im Leben.“ – Beim Abendmahl steht dem Pfarrer von jedem Teilnehmer der Beichtgroschen zu.
1838 mußten 36 Häuser Abgaben an die Schule, d.h. an den Lehrer, Kantor betitelt, entrichten, z.B. die Gutsbesitzer Becker und Prophet je 4 Scheffel Roggen, Heinrich Engelmann 2 Scheffel, die Bauern Kersten, Kaps, Peter in Haus Nr. 13 (später Gasthaus an der Helme oder am Schenksteg Hauptstraße Nr. 1) und Häßler in Haus Nr. 46 (heute Kirchplatz Nr. 13, das ist vor der Pforte zum Pfarrhof) je einen halben Scheffel und Häßler in Nr. 9 (welches Haus das war, ist nicht mehr festzustellen), Hoffmann und Christian Heckerodt in Nr. 15 (heute Hauptstraße Nr. 2) je eine viertel Scheffel.
1844, also nach der Separation hatte die Kirche an Besitz: Acker- und Weidepläne in den „oberen Äckern“ 5,166 (5 1/6) Morgen, Acker im „Tiergarten“ 22,7 Morgen, Acker und Angerplan „am kleinen Fleck“ 4,95 Morgen, Äcker „hinter der Karlsburg“ 19,20 Morgen und Acker in der „Nordhäuser Koppel“ 10,44 Morgen, Acker in der Nordhäuser Flur 1,16 (1 1/6) Morgen, u.a. im ganzen 69,24 Morgen, also nahezu 70 Morgen. Der Pfarrer war demnach ein Großbauer, oder die Sundhäuser Kirche war reich. Man unterscheidet heute noch Pfarracker und Kirchenacker oder Pfarrland und Kirchenland.
1851 mußte die Karlsburg an die Pfarre liefern vom Hauptgute 6 Scheffel Nordhäuser Gemäß Roggen, 4 Bratwürste und 4 Brote, vom Schäfereihause 2 Bratwürste und 2 Brote und von der Schenke dasselbe. An die Schule waren zu liefern vom Hauptgute 6 Scheffel Roggen, 2 Bratwürste und 2 Brote und vom Schäferhaus 1 Bratwurst und 1 Brot. In Geld umgerechnet wurden bewertet 12 Scheffel Roggen mit 14 Taler 17 Silbergroschen, 12 Bratwürste mit je 2 ½ Silbergroschen oder im ganzen mit 1 Taler und 12 Brote mit je 5 Silbergroschen 6 Pfennig, im ganzen auch mit 1 Taler. Die Pfarre erhielt also 8 Taler 9 Silbergroschen 9 Pfennig und die Schule 8 Taler 7 Silbergroschen 6 Pfennig – Nach 1860 standen der Pfarre von verschiedenen Grundbesitzern zu im ganzen 90 Brote und 20 Würste und der Schule an Roggenzinsen 38 ¼ Scheffel, 45 Brote und 10 Bratwürste.
1851 hatte Sundhausen 555 Einwohner.