Von der Fischereigerechtigkeit

Die Fischerei in der Helme stand drei Berechtigten zu:

  1. dem Ilfeldschen Stiftsgute in Sundhausen, das große Engelmannsche Gut genannt, mit der alten Gehöftnummer 24, das nacheinander den Familien Ehrig, Engelmann, Schröder, Everth und Schreiber gehörte: von der Rodebrücke zwischen Steinbrücken und Nordhausen bis zum Wehr. Dem Gutsbesitzer wurde ausdrücklich gestattet, auf den Helmeufern entlangzugehen, soweit dies zur Ausübung der Fischerei nötig erschiene,

  2. der Gemeinde Sundhausen: vom Mühlenwehr bis an die Uthleber Flurgrenze,

  3. dem Mühlenbesitzer im Mühlgraben. Die Separation 1844 änderte hieran nichts. 1843 wird die Fischerei in der Helme vom Mühlenwehr bis zum Schenksteg an Christoph Häßler und vom Schenksteg bis zur Ellernecke an Christian Gottfried Kaps für je 24 Silbergroschen verpachtet.